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   OLG Saarbrücken, 30.08.2019 - Ss Bs 46/2019 (44/19 OWi)   

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OLG Saarbrücken, 30.08.2019 - Ss Bs 46/2019 (44/19 OWi) (https://dejure.org/2019,30395)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30.08.2019 - Ss Bs 46/2019 (44/19 OWi) (https://dejure.org/2019,30395)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30. August 2019 - Ss Bs 46/2019 (44/19 OWi) (https://dejure.org/2019,30395)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    VerfGH Saarland, Rohmessdaten, Anwendung, Leivtex XV3

  • IWW
  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Leivtec XV3, Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Urteile

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Saarland, 05.07.2019 - Lv 7/17

    Verurteilungen nach Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar 350S aufzuheben

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.08.2019 - Ss Bs 46/19
    a) Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat mit Urteil vom 5. Juli 2019 (Az.: Lv 7/17) auf die Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen hin in einem eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät TraffiStar S350 der Firma Jenoptik betreffenden Fall den Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 26. Juni 2017 (Ss Rs 22/2017 (40/17 OWi) und das Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 28. März 2017 (22 OWi 859/16) aufgehoben, da diese Entscheidungen den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten auf ein faires Verfahren aus Art. 60 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 SVerf und auf wirksame Verteidigung aus Art. 14 Abs. 3 SVerf verletzten.

    b) Zwar liegt der dem Betroffenen im vorliegenden Verfahren zur Last gelegten Geschwindigkeitsüberschreitung - anders als in dem dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 5. Juli 2019 (Az.: Lv 7/17) zugrunde liegenden Fall keine Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät Traffi8tar S350 der Firma Jenoptik, sondern eine solche mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV3 zugrunde.

    Ob diese Behauptung zutrifft, hat das Amtsgericht indes nicht festgestellt, sondern in dem angefochtenen Urteil offen gelassen und ausgeführt, daraus, dass möglicherweise durch die Softwareversion und die die damit verbundene Löschung von Rohmessdaten eine Plausibilitätsprüfung nicht möglich sei, folge kein Beweisverwertungsverbot im Hinblick darauf, dass sich das Amtsgericht mit dieser Auffassung im Einklang mit der insoweit ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung befindet (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 17.05.2017- 2 Ss OWi 93/17; OLG Stuttgart, Beschl. v. 23.05.2018 - 4 Rb 16 Ss 380/18) und das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 5. Juli 2019 (Az.: Lv 7/17) zum Zeitpunkt der Entscheidung des Amtsgerichts noch nicht ergangen war, sieht der Senat eine Aufhebung des angefochtenen Urteils und eine Zurückverweisung zwecks Klärung, ob auch das vorliegend verwendete Messgerät Leivtec XV3 keine Rohmessdaten speichert und deshalb eine nachträgliche Überprüfung des Messergebnisses auf seine Richtigkeit hin nicht möglich ist, als nicht sachgerecht an.

    Allerdings wird das Amtsgericht diese Frage in künftigen, nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 5. Juli 2019 (Az.: Lv 7/17) zu entscheidenden Fällen zu klären haben.

  • BVerfG, 08.09.2010 - 2 BvL 3/10

    Normenkontrollantrag betreffend den Solidaritätszuschlag unzulässig

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.08.2019 - Ss Bs 46/19
    Denn jenes Urteil entfaltet gemäß § 10 Abs. 1 VerfGHG über den entschiedenen Einzelfall hinaus Bindungswirkung insofern, als die sich aus dem Tenor und den tragenden Gründen der Entscheidung ergebenden Grundsätze für die Auslegung der Verfassung des Saarlandes von allen saarländischen Gerichten und Verwaltungsbehörden beachtet werden müssen (vgl. zu § 31 Abs. 1 BVerfGG: BVerfGE 40, 88, 93 f.; BVerfG, Beschl. v. 08.09.2010 - 2 BvL 3/10, juris).
  • OLG Celle, 17.05.2017 - 2 Ss OWi 93/17

    Leivtec XV3, standardisiertes Messverfahren, Plausibilitätsprüfung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.08.2019 - Ss Bs 46/19
    Ob diese Behauptung zutrifft, hat das Amtsgericht indes nicht festgestellt, sondern in dem angefochtenen Urteil offen gelassen und ausgeführt, daraus, dass möglicherweise durch die Softwareversion und die die damit verbundene Löschung von Rohmessdaten eine Plausibilitätsprüfung nicht möglich sei, folge kein Beweisverwertungsverbot im Hinblick darauf, dass sich das Amtsgericht mit dieser Auffassung im Einklang mit der insoweit ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung befindet (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 17.05.2017- 2 Ss OWi 93/17; OLG Stuttgart, Beschl. v. 23.05.2018 - 4 Rb 16 Ss 380/18) und das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 5. Juli 2019 (Az.: Lv 7/17) zum Zeitpunkt der Entscheidung des Amtsgerichts noch nicht ergangen war, sieht der Senat eine Aufhebung des angefochtenen Urteils und eine Zurückverweisung zwecks Klärung, ob auch das vorliegend verwendete Messgerät Leivtec XV3 keine Rohmessdaten speichert und deshalb eine nachträgliche Überprüfung des Messergebnisses auf seine Richtigkeit hin nicht möglich ist, als nicht sachgerecht an.
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.08.2019 - Ss Bs 46/19
    Denn jenes Urteil entfaltet gemäß § 10 Abs. 1 VerfGHG über den entschiedenen Einzelfall hinaus Bindungswirkung insofern, als die sich aus dem Tenor und den tragenden Gründen der Entscheidung ergebenden Grundsätze für die Auslegung der Verfassung des Saarlandes von allen saarländischen Gerichten und Verwaltungsbehörden beachtet werden müssen (vgl. zu § 31 Abs. 1 BVerfGG: BVerfGE 40, 88, 93 f.; BVerfG, Beschl. v. 08.09.2010 - 2 BvL 3/10, juris).
  • AG Saarbrücken, 28.03.2017 - 22 OWi 859/16

    TraffiStar S 350 ist standardisiert

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.08.2019 - Ss Bs 46/19
    a) Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat mit Urteil vom 5. Juli 2019 (Az.: Lv 7/17) auf die Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen hin in einem eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät TraffiStar S350 der Firma Jenoptik betreffenden Fall den Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 26. Juni 2017 (Ss Rs 22/2017 (40/17 OWi) und das Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 28. März 2017 (22 OWi 859/16) aufgehoben, da diese Entscheidungen den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten auf ein faires Verfahren aus Art. 60 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 SVerf und auf wirksame Verteidigung aus Art. 14 Abs. 3 SVerf verletzten.
  • OLG Stuttgart, 23.05.2018 - 4 Rb 16 Ss 380/18

    Löschung von Messdaten, Leivtec XV 3, Verwertbarkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.08.2019 - Ss Bs 46/19
    Ob diese Behauptung zutrifft, hat das Amtsgericht indes nicht festgestellt, sondern in dem angefochtenen Urteil offen gelassen und ausgeführt, daraus, dass möglicherweise durch die Softwareversion und die die damit verbundene Löschung von Rohmessdaten eine Plausibilitätsprüfung nicht möglich sei, folge kein Beweisverwertungsverbot im Hinblick darauf, dass sich das Amtsgericht mit dieser Auffassung im Einklang mit der insoweit ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung befindet (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 17.05.2017- 2 Ss OWi 93/17; OLG Stuttgart, Beschl. v. 23.05.2018 - 4 Rb 16 Ss 380/18) und das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 5. Juli 2019 (Az.: Lv 7/17) zum Zeitpunkt der Entscheidung des Amtsgerichts noch nicht ergangen war, sieht der Senat eine Aufhebung des angefochtenen Urteils und eine Zurückverweisung zwecks Klärung, ob auch das vorliegend verwendete Messgerät Leivtec XV3 keine Rohmessdaten speichert und deshalb eine nachträgliche Überprüfung des Messergebnisses auf seine Richtigkeit hin nicht möglich ist, als nicht sachgerecht an.
  • BayObLG, 07.09.1995 - 3 ObOWi 60/95
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.08.2019 - Ss Bs 46/19
    Die nach § 47 Abs. 2 OWiG in jeder Lage des Verfahrens, also auch noch im Verfahren über die Rechtsbeschwerde (vgl. Göhler/Seitz/Bauer, OWiG, 17. Aufl., § 47 Rn. 41 m.w.N.) zulässige Einstellung des Verfahrens ist jedenfalls dann geboten, wenn mit der Rechtsbeschwerde die Verletzung von Grundrechten gerügt wird und diese Rüge mit einer Verfassungsbeschwerde hinreichende Aussicht auf Erfolg hätte (vgl. Göhler/Seitz/Bauer, a. a. O., § 47 Rn. 41; vgl. auch BayObLG NZV 1996, 44 f.).
  • BayObLG, 13.12.2021 - 201 ObOWi 1453/21

    Bestimmung des Wertes des Erlangten im selbständigen Einziehungsverfahren

    u.a. an OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.08.2019 - 1 OWi 2 Ss Bs 46/19 = NStZ 2020, 427; BeckRS 2019, 24425 und OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.3.2019 - 2 Rb 9 Ss 852/18 = NZV 2019, 539).

    Da das selbständige Einziehungsverfahren nicht nachrangig gegenüber der Verhängung von Geldbußen nach § 17 Abs. 4 OWiG ist und § 29a Abs. 5 OWiG die Möglichkeit eröffnet, die Frage nach der Vorwerfbarkeit des Handelns durch die Einziehungsbeteiligte offen zu lassen, gleichwohl aber dem Begünstigten das Erlangte zu entziehen, genügt es, wenn ein Bußgeldverfahren gegen die Einziehungsbeteiligte nicht eingeleitet wird (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.08.2019 - 1 OWi 2 Ss Bs 46/19 = NStZ 2020, 427; OLG Oldenburg, Beschluss vom 04.10.2021 - 2 Ss (OWi) 150/21 bei BeckRS 2021, 30235 Rn. 6; BeckOK/Meyberg 32. Ed. [Stand: 01.10.2021] OWiG § 29a Rn. 5).

  • AG St. Ingbert, 29.10.2019 - 25 OWi 2968/19

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

    Nachdem aber nun das Oberlandesgericht des Saarlandes mit Beschluss vom 30.08.2019 - Ss Bs 46/2019, 44/19 OWi -, in dem in der Sache nicht entschieden, sondern das Verfahren betreffend eine Messung mit dem Messgerät XV 3 der Fa. Leivtec eingestellt wurde, dem erkennenden Gericht letztlich aufgegeben hat, in künftigen Fällen zu überprüfen, ob ein nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs folgendes Verwertungsverbot anzunehmen ist wegen Löschung/Nichtspeicherung solcher Daten, bedarf es einer differenzierenden Betrachtung - entgegen Zweckrichtung des standardisierten Messverfahrens - und Auslegung des Urteils betreffend Intention des Verwertungsverbots.
  • OLG Zweibrücken, 03.02.2022 - 1 OWi 2 SsBs 66/21

    Berücksichtigung der Mautgebühr bei Bemessung des der Einziehung unterliegenden

    Somit sind auch solche Aufwendungen bei der Bestimmung des Erlangten abzuziehen, die zwar für ein verbotenes Geschäft angefallen sind, bei denen der Täter das Verbotene des Geschäfts jedoch lediglich fahrlässig verkannt hat, so dass die Aufwendungen nicht bewusst (vorsätzlich) für eine Tat getätigt wurden (Senat, Beschluss vom 15.08.2019 - 1 OWi 2 Ss Bs 46/19, juris Rn. 13; BayObLG, Beschluss vom 13.12.2021 - 201 ObOWi 1453/21, juris Rn. 19).

    dd) Letztlich wären auch Feststellungen zur Höhe der Kosten für die Herstellung einer ordnungsgemäßen Ladungssicherung durch eine Fremdfirma, ohne deren Tätigkeit eine Fortsetzung der Fahrt und ein Erhalt des Frachtlohns durch die Einziehungsbeteiligte nicht möglich gewesen wären, zu treffen und als Abzugsposten in die Berechnung des Einziehungsbetrages einzustellen gewesen (Senat, Beschluss vom 15.08.2019 - 1 OWi 2 Ss Bs 46/19, juris Rn. 18).

  • AG St. Ingbert, 23.06.2021 - 22 OWi 533/21

    Geschwindigkeitsmessung innerorts nach 32 Metern nach 30 km/h-Schild - kein

    Nachdem das Saarländische Oberlandesgericht mit Beschluss vom 30.08.2019 - Az. Ss Bs 46/2019, 44/19 OWi, dem erkennenden Gericht letztlich aufgegeben hat, in künftigen Fällen zu überprüfen, ob ein nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes folgendes Verwertungsverbot anzunehmen ist wegen der Löschung bzw. Nichtspeicherung von Rohmessdaten, bedarf es einer differenzierenden Betrachtung und Auslegung des Urteils betreffend der Intention des Verwertungsverbotes (siehe hierzu AG St. Ingbert, Urt. v. 29.10.2019 - Az. 25 OWi 66 Js 1919/19 (2968/19), Rn. 6 ff.).
  • AG St. Ingbert, 10.11.2020 - 23 OWi 2176/20

    1. In Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten ist eine stark

    Nachdem aber nun das Oberlandesgericht des Saarlandes mit Beschluss vom 30.08.2019 - Ss Bs 46/2019, 44/19 OWi -, in dem in der Sache nicht entschieden, sondern das Verfahren betreffend eine Messung mit dem Messgerät XV 3 der Fa. Leivtec eingestellt wurde, dem erkennenden Gericht letztlich aufgegeben hat, in künftigen Fällen zu überprüfen, ob ein nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs folgendes Verwertungsverbot anzunehmen ist wegen Löschung/Nichtspeicherung solcher Daten, bedarf es einer differenzierenden Betrachtung - entgegen Zweckrichtung des standardisierten Messverfahrens - und Auslegung des Urteils betreffend Intention des Verwertungsverbots.
  • AG St. Ingbert, 10.11.2020 - 23 OWi 62 Js 1144/20

    StVG, StVO

    Nachdem aber nun das Oberlandesgericht des Saarlandes mit Beschluss vom 30.08.2019 ‒ Ss Bs 46/2019, 44/19 OWi -, in dem in der Sache nicht entschieden, sondern das Verfahren betreffend eine Messung mit dem Messgerät XV 3 der Fa. Leivtec eingestellt wurde, dem erkennenden Gericht letztlich aufgegeben hat, in künftigen Fällen zu überprüfen, ob ein nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs folgendes Verwertungsverbot anzunehmen ist wegen Löschung/Nichtspeicherung solcher Daten, bedarf es einer differenzierenden Betrachtung ‒ entgegen Zweckrichtung des standardisierten Messverfahrens ‒ und Auslegung des Urteils betreffend Intention des Verwertungsverbots.
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